Subunternehmerliste
Dokumentenangaben
1. Geltungsbereich
Dieser Anhang 2 ist integraler Bestandteil des Auftragsbearbeitungsvertrags (AVV) zwischen der Mailing Intelligence AG und ihren Kunden. Er listet alle Subunternehmer auf, die im Rahmen des AIMI-Plattformbetriebs Personendaten bearbeiten oder auf Infrastruktur zugreifen können, auf der solche Daten verarbeitet werden.
Mailing Intelligence AG bestätigt, dass alle aufgeführten Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung gleichwertiger Datenschutzpflichten gemäss nDSG verpflichtet sind und die Datenverarbeitung im Rahmen des AIMI-Kerndienstes ausschliesslich in der Schweiz erfolgt.
2. Kerninfrastruktur und KI-Verarbeitung
Die folgenden Subunternehmer betreiben die Infrastruktur, auf der AIMI-Kundendaten (E-Mail-Kommunikation, Vektordaten, Kontodaten) verarbeitet werden:
| Subunternehmer | Zweck | Verarbeitung | Datenkategorie |
|---|---|---|---|
| Infomaniak Network SAGenf, Schweiz · CHE-185.477.109 | Hosting, Datenbankinfrastruktur, Bereitstellung Swiss-AI-Modelle | 🇨🇭 Schweiz | Alle Kundendaten (verschlüsselt), Vektordaten, Kontodaten |
| Virtuozzovia Infomaniak Network SA | Virtualisierung und Cloud-Management der Infrastruktur | 🇨🇭 Schweiz | Infrastrukturebene (kein direkter Zugang zu Kundendaten) |
3. Zahlungsabwicklung (Abonnement)
Die folgenden Subunternehmer sind ausschliesslich in den Zahlungsprozess für AIMI-Abonnements eingebunden – ein von der AIMI-Plattform technisch vollständig getrennter Prozess:
| Subunternehmer | Zweck | Verarbeitung | Datenkategorie |
|---|---|---|---|
| PostFinance AGBern, Schweiz | Primärer Zahlungsdienstleister für AIMI-Abonnements | 🇨🇭 Schweiz | Gesetzlich vorgeschriebene Zahlungs- und Kontaktdaten |
| Twint AGvia PostFinance AG | Mobile Zahlungsmethode | 🇨🇭 Schweiz | Gesetzlich vorgeschriebene Zahlungsdaten |
| Worldline AGvia PostFinance AG | Payment-Processing-Infrastruktur (Acquiring) | 🇨🇭 Schweiz | Zahlungsrelevante Transaktionsdaten |
4. Aktualisierung und Gültigkeit
Mailing Intelligence AG verpflichtet sich, diesen Anhang zu aktualisieren, sobald neue Subunternehmer eingesetzt werden, bestehende ihren Sitz ändern oder technische Änderungen neue Datenfllüsse einführen. Änderungen werden den Kunden gemäss AVV Art. 7 (30-Tage-Einspruchsfrist) vorab kommuniziert.
5. Versionskontrolle
| Version | Datum | Änderung | Genehmigt durch |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 27. Februar 2026 | Erstversion – Initialerfassung aller Subunternehmer | Geschäftsleitung |